Umweltverträglichkeit
Lärm, Staub und andere Umweltbelastungen gehören unvermeidlich zu jeder Baustelle. Doch setzt unsere Gesetzgebung klare Massstäbe, um Mensch, Tier und Pflanzen vor lästigen oder schädlichen Einwirkungen zu schützen. Beispiele sind das Umweltschutzgesetz, die Störfallverordnung und das Gewässerschutzgesetz.
Bei der Planung eines Bauprojektes müssen die Umweltauswirkungen abgeklärt werden. Wir beschaffen die entsprechenden Grundlagen, führen Untersuchungen durch und erstellen den Umweltverträglichkeitsbericht. Zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen schlagen wir die erforderlichen Massnahmen vor. Je früher in einem Projekt Konflikte mit der Umwelt aufgezeigt werden, desto einfacher lassen sich Lösungen finden. |
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